Auszug aus den Statuten der VfV Institution für Verkehrssicherheit EWIV
Gegenstand der VfV Institution für Verkehrssicherheit EWIV (im Folgenden "EWIV")
ist die Zusammenarbeit der Mitglieder in der Förderung der Sicherheit im
Straßenverkehr in Form von Verkehrsschulungen, Unfallursachenerforschung und
der Entwicklung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen im
Straßenverkehr.
Weiterhin die dauerhafte zur Verfügungsstellung von geeignetem
Lehrunterrichtsmaterial für Kinder und Jugendliche.
Die notwendigen Mittel hierfür sollen durch organisierte Sponsoringaktionen beschafft werden.
Die Sponsoringaktionen sind für die begünstigten Kinder und Jugendlichen
und sonstige Institutionen als auch für Städte und Gemeinden kostenfrei durchzuführen.
Ebenfalls dazu gehört die Vertretung nach außen gegenüber allen privaten und
staatlichen Institutionen.
Die EWIV darf Niederlassungen inner- und außerhalb der Europäischen Union
eröffnen. Sie kann Geschäfte jeder Art tätigen, die ihrem Unternehmensgegenstand
unmittelbar oder mittelbar dienen.
Die EWIV kann assoziierte Mitglieder aufnehmen. Die assoziierten Mitglieder haben keine
Haftung und kein Stimmrecht.
Die EWIV soll als Rechtsperson mit dem Zweck handeln, die mit den oben bezeichneten
Aktivitäten verbunden sind.